Die Psychologische Kinderambulanz bietet seit vielen Jahren Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien Hilfe und Unterstützung bei unterschiedlichen Problemen an. Hierzu
gehören unter anderem:
- neuropsychologische Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Aufmerksamkeits-,
Merk- und Wahrnehmungsstörungen) sowie
- Lernschwierigkeiten (z.B. Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche).
Die in der Psychologischen Kinderambulanz angebotene Hilfe besteht in der genauen Untersuchung
und Beschreibung der Probleme (Diagnostik) sowie in der Durchführung
angemessener Behandlungen (Beratung und Therapie).
Bei anderen Problemen, zum Beispiel bei Hyperaktivität, Impulsivität, aggressivem und oppositionellem Verhalten oder verschiedenen Ängsten,
wenden Sie sich bitte an die Psychotherapeutische Ambulanz der Universität Bremen,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Beide Kinderambulanzen kooperieren miteinander und wollen damit eine gute Versorgung für Kinder und Ihre Familien gewährleisten.
Behandlungskonzept
Kinder und Jugendliche sind, noch mehr als Erwachsene, eingebettet in ihr
soziales Umfeld, das sich im wesentlichen aus der Familie, den Gleichaltrigen, der
Schule und, im Falle einer Behandlung, aus einem oder mehreren Therapeuten
zusammensetzt.
Die Probleme von Kindern und Jugendlichen können häufig auf verschiedenen
Ebenen beschrieben werden, und zwar
- als Störung neuropsychologischer Basisfunktionen,
- als Beeinträchtigung beim Erwerb von Lesen, Schreiben und Rechnen oder
- als emotionale oder Verhaltensauffälligkeit.
In jedem Bereich sind die besonderen Stärken und Fähigkeiten des Kindes zu
berücksichtigen.
Im Einzelfall ist nach einer genauen Diagnostik zu prüfen, welche
Behandlungsschritte, in welcher Reihenfolge am sinnvollsten für die Betroffenen
sind. Hierbei können sich unterschiedliche Maßnahmen (z.B.:
neuropsychologisches Funktionstraining, Beratung der Angehörigen, Lerntherapie,
Psychotherapie etc.) ergänzen. Auch das Umfeld der Kinder und Jugendlichen
(Schule, Freunde, Familie) wird bei der Behandlung berücksichtigt.
Im Sinne des Kindes wir das Prinzip verfolgt:
So wenig Behandlung wie möglich und so viel wie notwendig.
Um diesem Prinzip treu zu bleiben, wird ein Vorgespräch, eine der Fragestellung
angemessene Untersuchung und ggf. eine angemessene Therapie angeboten.
Das Vorgespräch
Für jeden Patienten erfolgt ein ausführliches Vorgespräch. Der Therapeut
informiert sich über die auftretenden Probleme und den bisherigen Lebensweg des
Patienten und seiner Familie. Nach dem Vorgespräch wird mit den Eltern und dem
Kind über das weitere Vorgehen entschieden.
Die diagnostische Untersuchung
Nach dem Vorgespräch erfolgt eine diagnostische Untersuchung, deren Umfang
zwischen zwei bis sechs Stunden liegt. In dieser Untersuchung werden Gespräche
geführt, Testverfahren angewendet (z.B. Intelligenz-, Aufmerksamkeits- und
Gedächtnistests), Fragebögen bearbeitet und Verhaltensbeobachtungen
durchgeführt. Nach der Untersuchung erfolgt erneut ein ausführliches Gespräch, in
dem der Therapeut die Untersuchungsergebnisse erläutert.
Die Therapie
Nach der Untersuchung beginnt zeitnah die empfohlene Therapie. Die
Kinderambulanz therapiert schrittweise. Ziel der jeweiligen Maßnahme ist dabei in
der Regel die Behandlung der grundlegendsten oder schwerwiegendsten
Beeinträchtigung. Es hat sich gezeigt, dass häufig nach der Behandlung der
Grundstörung auch Folgeprobleme ausbleiben. Nach jedem Therapieschritt erfolgt
eine Zwischenuntersuchung, so fällt die Therapiedauer nie länger als notwendig
aus.
In die Therapie werden neben den Kindern auch die Eltern/Erzieher und Lehrer mit
einbezogen. Die Kinderambulanz legt dabei großen Wert auf Kooperation, die
auch andere Behandler und Einrichtungen, wie z.B. niedergelassene Ärzte,
Krankenhäuser, Erziehungsberatungsstellen umfasst.
Neben der beschriebenen Therapie wird noch angeboten:
- Hochbegabtenberatung,
- Schlaganfallberatung.
Sie erreichen uns in unseren Anmeldungszeiten
(Mo.: 10.00 - 12.00 Uhr und Do.: 14.00 - 16.00 Uhr) unter 0421/218-68651.
sowie per E-Mail unter
info.ambulanz@uni-bremen.de
Kostenübernahme:
Die Kostenübernahme kann in Einzelfällen über das Jugendamt oder die Krankenkasse
beantragt werden. In den überwiegenden Fällen handelt es sich jedoch um eine
Privatleistung.
Infoblatt
(online seit: 14.06.2005)